Perfekte Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft

Eine Abrechnung des Arztes mit der Berufsgenossenschaft trifft immer dann zu, wenn der Patient einen Unfall im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeitsstelle erlitten hat. Der behandelnde Arzt leitete daraufhin die berufsgenossenschaftliche Heilverfahren ein und erstattet einen ärztlichen Unfallbericht. Dieser beinhaltet u.a. die Aufnahme des Unfallgeschehens, Diagnostik und weitere Behandlungsprognose. Bis zum Abschluss der Heilbehandlung erfolgen regelmäßig Verlaufskontrolle über die der Arzt regelmäßig Bericht an die BG erstattet.

BG-Abrechnung – so funktioniert`s:

Die Abrechnung und Vergütung der ärztlichen Leistungen erfolgt auf Basis der UV-GOÄ und richtet sich unmittelbar an die zuständigen Unfallversicherungsträger. Das Gebührenverzeichnis entspricht mit Ausnahme des Kapitels B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen – der Systematik der GOÄ. Für die allgemeine und besondere Heilbehandlung ist jeweils eine Einzelleistungsvergütung mit vorgegebenen Euro-Beträgen vorgesehen.

Sollte der Patient nach Abschluss der Behandlung vorstellig werden und die diagnostizierten Symptome lassen sich aus dem bekannten Unfall herleiten, kann die BG-Behandlung wieder aufgenommen werden. 
Sind die Beschwerden jedoch Folgen des Unfalls, wird die Behandlung regulär über die Krankenkasse abgerechnet oder dem Privatpatienten selbst in Rechnung gestellt.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Im Rahmen unseres Abrechnungsservice übernehmen wir auch die Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften. Wir bieten Ihnen umfassendes Know-how rund um alle Abrechnungsfragen, um eine kontinuierliche Abrechnung zu gewährleisten und Honorarverluste zu vermeiden.

Gerne nehmen wir auch die von Ihren Mitarbeitern selbst vorgenommene BG-Abrechnung "unter die Lupe". Dazu nehmen wir eine Vergleichsabrechnung vor und informieren Sie über Auffälligkeiten, sowie  die Abrechnungsqualität. Mehr dazu erfahren Sie <<hier>>. Im Anschluss daran sind u.a. ein intensives Abrechnungscoaching und Schulungen Ihrer Mitarbeiter möglich.